Über einen unnötigen
Einsatz der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf der diesjährigen
Amateurfunkmesse HAM RADIO berichtet das "Funk
Telegramm" in seiner September-Ausgabe.
Dem Bericht zufolge besuchte
ein Mitarbeiter der BNetzA-Außenstelle Karlsruhe/Reutlingen den
Stand der Firma Eisch-Kafka-Electronic und stellte dort einen
Mess-Sender vom Typ SIG01 sicher, der von
Eisch-Kafka als Bausatz vertrieben wird. Der BNetzA-Mitarbeiter
begründete dies damit, dass der SIG01 keine CE-Kennzeichnung
aufweist. Außerdem sprach er ein Vertriebsverbot für den SIG01
aus und und die Firma erhielt einen Kostenbescheid der BNetzA
über 433 Euro.
Offenbar hatte der
BNetzA-Mitarbeiter übersehen, dass gem § 2 Abs.1 Nr. 4 EMVG Bausätze, die für
Funkamateure bestimmt sind, nicht unter die
CE-Kennzeichnungspflicht fallen. So ist es kein Wunder, dass die
BNetzA - nachdem die Firma einen Anwalt eingeschaltet hatte - das
Vertriebsverbot und den Kostenbescheid schnell wieder aufhob.
Die Kosten für die blamable
Aktion trägt die BNetzA.