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Funk News » Wegen EU-Richtlinie: Funkhändler versenden oft nicht mehr ins Ausland
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Wegen EU-Richtlinie: Funkhändler versenden oft nicht mehr ins Ausland
28.09.2015 - 09:42 von 13th2108


Wegen EU-Richtlinie: Funkhändler versenden oft nicht mehr ins AuslandWegen EU-Richtlinie: Funkhändler versenden oft nicht mehr ins Ausland

Einige Funk-Versandhändler haben bekanntgegeben, dass sie keine Waren mehr an Privatkunden im europäischen Ausland versenden.

Was ist der Grund für diese Maßnahme?

Grund dafür ist die EU-Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Diese Richtlinie sieht u.a. vor, dass sich Versandhändler von elektrischen und elektronischen Geräten in jedem EU-Land, in das sie Geräte an Privatkunden liefern,für ein Altgeräte-Rücknahmesystem registrieren lassen müssen.

Diese Registrierungen sind teuer und müssen regelmäßig erneuert werden. Darüber hinaus sind noch div. Archivierungs- und Nachweispflichten zu erfüllen. Die Kosten für diesen Aufwand können sich für jedes(!) EU-Land, in das der Händler liefert, leicht auf 1000 Euro und mehr pro Jahr belaufen.

Diese Kosten können von kleineren Händlern oft nicht aufgefangen werden. Deshalb ist es für diese Händler wirtschaftlich nicht mehr vertretbar, Waren an Privatkunden in andere EU-Länder zu liefern.


Außerdem gibt es Unklarheiten darüber, in welchen EU-Ländern die neuen Regelungen der Verordnung bereits angewendet werden. Die Verordnung muss in jedem einzelnen EU-Land jeweils in ein nationales Gesetz umgesetzt werden. Das ist noch nicht überall geschehen.

Wenn ein Händler ohnedie erforderliche Registrierung in ein EU-Land liefert, in dem die Regelungen der Verordnung bereits in angewendet werden (z.B. Österreich), drohen ihm Abmahnung und ggf. weitere finanzielle Forderungen. Es sind bereits Fälle bekannt geworden, in denen deutsche Händler, die ohne Registrierung nach Österreich geliefert haben, abgemahnt wurden.

In Deutschland wird die EU-Richtlinie durch eine Neufassung des
"Elektro- und Elektronikgerätegesetzes" (ElektroG) umgesetzt.

Eine Diskussion zu diesem Thema findet im Internet-Forum "Funkbasis.de" statt.



- wolf -

 

Quelle : © FM-FUNKMAGAZIN

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Funk News » "Teltarif.de" testete Handy/PMR446-Kombigerät von PEARL
Funk News

"Teltarif.de" testete Handy/PMR446-Kombigerät von PEARL
07.09.2015 - 12:19 von 13th2108


"Teltarif.de" testete Handy/PMR446-Kombigerät von PEARL"Teltarif.de" testete Handy/PMR446-Kombigerät von PEARL

Das Internet-Portal Teltarif.de hat das von dem Elektronik-Versender PEARL vertriebene Handy/PMR446-Kombigerät "Simvalley Mobile XT-980" getestet.


Das XT-980 stellt eine Kombination aus einem Dual-SIM-Handy und einem (analogen) PMR446-Funkgerät dar. Es handelt sich nicht um ein Smartphone, sondern um ein "klassisches" Handy mit 2,4-Zoll-Display und "echter" Tastatur, das ausschließlich GSM bzw. GPRS beherrscht. Rudimentäre Multimedia-Funktionen sind in Form eines WAP-Browsers (der auch einfache HMTL-Seiten darstellen kann) sowie einer 2-Megapixel-Kamera (die im Test nicht funktionierte), eines Bildbetrachters, eines Video- und eines Audiorekorders und eines UKW-Radios vorhanden. SMS und MMS können versendet und empfangen werden.

Der "PMR446-Funkgeräte-Teil" verfügt über die bekannten acht PMR446-Kanäle mit CTCSS-Funktion.


Im Telefon-Betrieb bereitete das Gerät keine Probleme. Als PMR446-Gerät war das "XT 980" etwas ungewohnt zu bedienen. Die Tester bemängelten inbesondere, dass sich die PTT-Taste nicht seitlich am Gehäuse, sondern in der Mitte der Telefon-Tastatur befindet. Außerdem muss zum PMR-446-Funkbetrieb eine separate (ausziehbare) Antenne angeschraubt werden.

Das Gerät ist robust aufgebaut und übersteht auch kurzzeitiges Eintauchen in Wasser unbeschadet.

Der vollständige Teltarif-Test des "XT 980" ist im Internet unter http://www.teltarif.de/handy-funksprechgeraet-test/news/60859.html zu finden.

Derzeit wird das "XT 980" von PEARL zum ermäßigten Preis von knapp 150 Euro angeboten.



Quelle : www.funkmagazin.de

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Funk News » EMV-Unterhose rettet die Zeugungsfähigkeit!
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EMV-Unterhose rettet die Zeugungsfähigkeit!
30.08.2015 - 12:00 von 13th2108


EMV-Unterhose rettet die Zeugungsfähigkeit!

Gastbeitrag: "EMV-Unterhose rettet die Zeugungsfähigkeit!" :-)

Die spinnen wohl, die Briten, mag der Journalist Horst Garbe, DK3GV, bei der Betrachtung der Website https://wirelessarmour.co.uk gedacht haben und übersandte dem Funkmagazin eine Persiflage, die wir nachfolgend mit freundlicher Genehmigung des Autors gern wiedergeben:

EMV-Unterhose rettet die Zeugungsfähigkeit!
Fortbestand der Bürger von "Zeitlofs" und der Welt gesichert


Das hätte man den Briten nicht zugetraut: Mit spezieller Unterwäsche sichern sie den Männern die hundertprozentige Zeugungsfähigkeit! Von der bis heute nicht als Fakt nachgewiesenen Theorie ausgehend, dass Funkwellen schädlich für den menschlichen Organismus sein könnten, kamen findige Menschen aus Großbritannien auf die Idee, des Mannes Potenz in vollem Umfang zu wahren! Das Unternehmen "Wireless Armour" hat hierzu die gute alte Unterhose modifiziert.


Ja, Funkwellen machen krank! Je stärker man sich einbildet, dass einen Funkwellen - von den Betroffenen gerne als "Strahlung", entsprechend der atomaren Strahlung, verunglimpft - krank machen, umso mehr wirkt die Psyche krankmachend auf den Körper. Umgekehrt kann dies natürlich auch helfen, von der "Funkwellenkrankheit" geheilt zu werden. Maler und Tapezierer kennen dies, wenn Kunden nach abschirmenden Tapeten verlangen. Ärgerlich nur, wenn der Kunde sich nach den fertig geklebten Tapeten darüber beschwert, dass sein schnurloses Telefon, sein mobiles Telefon oder sein über "wireless lan" angeschlossener Computer sehr schlechten oder gar keinen Empfang mehr aufweist. Der faradaysche Käfig lässt grüßen!


Die Technik der "strahlungsabsorbierenden" Tapeten wurde nun geschickt in die Unterhose umgesetzt, ganz ohne Kleister! In die heilbringenden und spermienerhaltenden Unterhosen wurde schlichtweg Silberdraht verwebt. Dieser soll dafür sorgen, dass elektromagnetische Wellen durch Abschirmung des Mannes heiligstes Teil nicht erreichen und dort vor allem nicht den Spermien den Garaus machen. Da ich nie eine solche Unterhose getragen habe, frage ich mich mit missbilligendem Blick auf meine Frau, wieso ich als Jahrzehnte aktiver Funkamateur zwei Kinder habe? Wie auch immer, die ähnlich der Hexenverfolgung aus dem Mittelalter einem Funkamateur nachstellenden "Strahlungsgläubigen" der unterfränkischen Gemeinde "Zeitlofs" brauchen sich ebenso wenig um Nachwuchs sorgen, wie die Menschen rund um den Globus. Dank den Briten und den von ihnen erfundenen versilberten Unterhosen bleibt des Mannes Sperma auf höchstem zeugungsfähigem Niveau!

Vielleicht lässt sich die Unterhose ja auch über den Kopf ziehen - um das Hirn zu schützen, sofern vorhanden.

Horst Garbe, DK 3 GV

Homepage des Autors: www.horst-garbe.de
Kontakt:
horstgarbedk3gv@posteo.de

-wolf-

 


Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


Quelle : www.funkmagazin.de
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Funk News » Frequency SSB Contest
Funk News

Frequency SSB Contest
11.07.2015 - 12:12 von 13th2108


Wir laden ein zum Frequency SSB Contest

 

am Samstag den 18. Juli 2015 ab 15:00 Uhr bis Sonntag 19. Juli 2015 / 15:00 Uhr werden wir den 2ten Frequency SSB – CB Funk Contest veranstalten.

 

Nach dem der FM - Contest mit 110 Angemeldeten Teilnehmenden Stationen ein voller erfolg war geht es im Juli gleich mit dem Contest in der Modulationsart SSB weiter....

 

Seid auch hier wieder mit dabei und belebt das Band ein zweites mal =)

 


- Aufruf der gemeldeten Stationen....

 

CH05 SSB / 27.015MHz ab 00:30 Uhr.

( Die Teilnehmer erhalten kurz vor dem Contest eine

Liste mit allen angemeldeten Stationen und einer

kurzen Erläuterung des Geschehens )

 

- Es gibt zu Gewinnen.... Pokal Platz 1-3, Medaille

Platz 4-6 und Urkunden für Platz 7-15


neuner.de Sponsert 3 Wertgutscheine für diesen

Contest...

 

Platz 1 / 100,00€ Gutscheinen

Platz 2 / 50,00€ Gutscheinen

Platz 3 / 50,00€ Gutscheinen

 

( Nach Beendigung aller Drei Contest FM, SSB & AM )

 

 


Logbuch:

Lf.Nr, Zeit, Freq, Mode, Station, QTH, Rpt (RX/TX)

 

Hinweis:

 

Nur vollständig / Richtig ausgefühlte Logs können Bewertet werden!

QSOs über Getaway, Repeater etc. werden nicht gewertet! ( Datenkanäle 11, 24, 29, 34, 39 )

 



Quelle : www.hndx.de (Hotel November DX Group).
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Funk News » Neu von Alan: Website "cb-funk.de" jetzt mit Infos für Trucker
Funk News

Neu von Alan: Website "cb-funk.de" jetzt mit Infos für Trucker
04.07.2015 - 09:28 von 13th2108


Neu von Alan: Website "cb-funk.de" jetzt mit Infos für TruckerNeu von Alan: Website "cb-funk.de" jetzt mit Infos für Trucker

Die Firma Alan Electronics hat die Website www.cb-funk.de wiederbelebt.

Die Domain lag lange Zeit brach; jetzt bietet Alan dort unter dem Motto "Truck'n Talk CB Funk" Informationen speziell für Trucker. Neben allgemeinen Infos zum CB-Funk bietet die Website Wissenswertes über das CB-Baustellen-Warnsystem, über Autohöfe und LKW-Stellplätze, Gefahrengutbeförderung, Maut, Lenkzeiten, Bußgeldkataloge und Autobahnkirchen. Ein Veranstaltungskalender rundet das Informationsangebot ab.


Eine Liste mit Fachhändlern, sortiert nach PLZ-Gebieten, befindet sich noch im Aufbau. Angekündigt sind auch regelmäßige Gewinnspiele, bei denen es Alan-CB-Funkgeräte zu gewinnen gibt.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

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Funk News » Jubiläum: 40 Jahre CB-Funk in Deutschland
Funk News

Jubiläum: 40 Jahre CB-Funk in Deutschland
01.07.2015 - 07:36 von 13th2108


Jubiläum: 40 Jahre CB-Funk in Deutschland

Der CB-Funk feiert in Deutschland am 1. Juli 2015 sein 40-jähriges Bestehen.

Bereits im Jahre 1974 hatte die Konferenz der europäischen Fernmeldeverwaltungen (CEPT) ihren Mitgliedsländern empfohlen, CB-Sprechfunkanlagen - sogenannte "PR27"-Anlagen - im Frequenzbereich 27005 bis 27135 kHz für jedermann freizugeben.

Das damalige "Bundesministerium für Post- und Fernmeldewesen" folgte dieser Empfehlung und gab mit Wirkung vom 1. Juli 1975 erstmals zwölf Sprechfunk-Kanäle im 27-MHz-Bereich für die Benutzung durch die Allgemeinheit frei.


Was heute als selbstverständlich erscheint, war damals eine Sensation, denn zuvor durften Funkgeräte nur von sog. "Bedarfsträgern" wie Behörden, Firmen und Hilfsvereinigungen betrieben werden.

Erlaubt waren "ortsfeste" CB-Funkanlagen (Feststationen) sowie "bewegliche" Anlagen (Mobil- und Handfunkgeräte). Feststationen mussten bei der "Post" angemeldet werden, für den Betrieb erhob die Behörde eine monatliche Gebühr von 15 DM, die zusammen mit der Telefonrechnung eingezogen wurde. Der Betrieb von Mobil- und Handfunkgeräten war anmelde- und gebührenfrei. Es durften nur Geräte benutzt werden, die eine Prüfnummer des damaligen "Fernmeldetechnischen Zentralamtes" (FTZ) trugen. Die höchstzulässige Sendeleistung betrug max. 0,5 Watt Trägerleistung. Als Modulationsart kam zunächst nur AM zum Einsatz, später auch FM.


Die Freigabe des CB-Funks führte zu einem wahren Boom bei Anwendern und Geräteherstellern, der bis Ende der siebziger Jahre anhielt. Es entstanden zahlreiche Funker-Runden und CB-Vereine. Neben den klassischen Herstellern von Sprechfunkanlagen nutzen auch Produzenten von Unterhaltungselektronik wie Grundig, Philips, Blaupunkt u.a. sowie große Versandhäuser wie Quelle und Neckermann die Gunst der Stunde und boten CB-Funkgeräte unter eigenem Label an.


Nach dem Abflauen des Booms Anfang der achtziger Jahre begannen Überlegungen, wie der CB-Funk attraktiver gemacht werden könnte. Das damalige Postministerium wollte die Modulationsart AM mittelfristig auslaufen lassen und genehmigte im Jahre 1981 CB-Geräte mit 22 Kanälen, die ausschließlich in FM genutzt werden durften. Der (verbotene) Betrieb von Feststationen untereinander sollte durch den Einbau einer "Pilottonsperre" unterbunden werden. Dieses Vorhaben scheiterte nach kurzer Zeit, weil sich solche Geräte als nahezu unverkäuflich erwiesen. Der 1982 gegründete CB-Dachverband "Deutscher Arbeitskreis für CB- und Notfunk" (DAKfCBNF), der über gute Kontakte zum Ministerium verfügte, sowie die Gerätehersteller und Behördenvertreter einigten sich schließlich im Jahre 1983 auf einen Kompromiss, der 12 Kanäle AM und 40 Kanäle FM mit Sendeleistungen von 1 bzw. 4 Watt vorsah.


Ende 1993 gab es Gespräche zwischen dem DAKfCBNF und dem Amateurfunk-Verband DARC. Der DAKfCBNF hoffte, Teile des 70cm-Amateurfunkbandes auch für einen CB-Funk nutzen zu können. Die zaghaften Annäherungsversuche endeten im Frühjahr 1994. Der DARC wollte dem Zugang zu Teilen des 70cm-Bandes nur im Rahmen einer Amateurfunk-Einsteigerlizenz zustimmen.

Im Oktober 1994 hielt die Datenübertragung im CB-Funk Einzug: Das inzwischen in "Bundesministerium für Post und Telekommunikation" (BMPT) umbenannte Ministerium gab zunächst zwei, später zehn Kanäle für die Übertragung von Daten frei. Die CB-Funker verwendeten vorwiegend die Betriebsart Packet Radio; es entstanden umfangreiche CB-Datenfunknetze.


Im Jahre 1995 wagte das BMPT einen "nationalen Alleingang": Die Behörde gab für den CB-Funk zusätzlich den Frequenzbereich 26565 bis 26955 kHz (Kanal 41 bis 80) in der Modulationsart FM frei. Weil dieser Frequenzbereich nicht europäisch harmonisiert war, bestimmte das BMPT, dass die neuen Kanäle innerhalb sog. Schutzzonen entlang der Grenzen zu den Nachbarländern (Ausnahme: Tschechien) nicht genutzt werden durften.


Ende 1997 sorgte eine geplante "Rufzeichenpflicht" für Aufregung: Als eine der letzten Amtshandlungen vor seiner Auflösung bestimmte das BMPT, dass bei der Übertragung digitaler Daten im CB-Funk ein von der Behörde oder vom DAKfCBNF zugeteiltes Rufzeichen benutzt werden musste. Dies führte zu erheblichen Protesten bei CB-Funkern. Nur kurze Zeit später, Anfang 1998, nahm die neu gegründete "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" (RegTP) diese Regelung wieder zurück.

Ende Mai 2002 hielt offiziell eine "neue" Modulationsart im deutschen CB-Funk Einzug: Die RegTP gab SSB frei; zunächst befristet auf 12 Kanälen, später (ab Mai 2005) auf 40 Kanälen.


Eine erhebliche bürokratische und finanzielle Erleichterung für die CB-Funker trat am 1. Januar 2003 in Kraft: Die RegTP erteilte für den CB-Funk eine sog. "Allgemeinzuteilung". Damit entfiel weitgehend die "Anmeldepflicht" für solche CB-Funkgeräte, die bisher nur mit Einzel-Frequenzzuteilungen betrieben werden durften. Ebenso entfiel die Pflicht zur Zahlung von jährlichen TKG- und EMVG-Beiträgen für solche Geräte.

Gleichzeitig definierte die Behörde die zulässige Leistung von CB-Funkanlagen neu: Maßgeblich war nicht mehr wie bisher die reale Sendeleistung an der Antennenbuchse des Funkgeräts, sondern die "äquivalente Strahlungsleistung" (ERP) der gesamten Funkanlage, die auch den Gewinn der Antennenanlage einbezieht. Zunächst konnte noch "hilfsweise" an der Antennenbuchse gemessen werden und die ERP-Regelung galt nicht für Richtantennen; später entfielen auch diese Erleichterungen.

Anfang 2008 erlaubte die nunmehr für den Hobbyfunk zuständige "Bundesnetzagentur" (BNetzA) auf bestimmten Kanälen die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über das Internet. Dies führte zur Errichtung von zahlreichen sog. CB-Gateways.

Am 7. Dezember 2011 nahm die BNetzA die vorerst letzte Änderung vor: Sie erhöhte die zulässige Strahlungsleistung für die Modulationsart SSB auf 12 Watt und für AM auf 4 Watt. Damit setzte die Behörde eine Entscheidung der CEPT vom Juni 2011 um. Vorausgegangen waren jahrelange Vorarbeiten in nationalen und internationalen Gremien und die Schaffung einer geänderten CB-Funk-Norm durch das europäische Normungsinstitut ETSI.


Die Anhebung der zulässigen Strahlungsleistung auf 12 Watt für SSB hatte auch Schattenseiten: Dadurch geriet die sog. "Standortbescheinigungspflicht" wieder in den Blickpunkt der CB-Funker. Sie besagt, dass für den Betrieb einer ortsfesten Sendeanlage mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine von der BNetzA ausgestellte kostenpflichtige "Standortbescheinigung" erforderlich ist, in der Personenschutz-Sicherheitsabstände rund um die Antenne festgelegt sind. Diese Regelung besteht im Kern schon seit 1992; sie wurde aber von CB-Funkern wegen der bisher erlaubten niedrigen Sendeleistungen weitgehend ignoriert. Kritiker bemängelten, dass Nutzer eines "Jedermannfunks" nicht zwingend über das Fachwissen verfügen müssen, das zur Berechnung des EIRP-Wertes erforderlich ist. Die BNetzA stellte daraufhin ein Programm zur Berechnung des EIRP-Wertes zum Download bereit.


Die jetzige CB-Funk-Allgemeinzuteilung ist turnusgemäß bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Eine Verlängerung steht außer Frage; ob die BNetzA in diesem Zusammenhang nennenswerte Änderungen vornehmen wird, ist derzeit nicht bekannt. Politische Lobbyarbeit von verbliebenen CB-Funk-Vereinigungen und Interessengruppen ist nicht sichtbar.

Über die aktuelle Zahl der CB-Funker in Deutschland gibt es heute keine belastbaren Angaben. Die letzte "offizielle" Zahl stammt vom 31. Dezember 2002: Damals gab es in Deutschland 164.281 CB-Funk-Einzelfrequenzzuteilungen. Die Nutzerzahlen sind seitdem augenscheinlich stark zurückgegangen, weil Internet und Handy sowie ein erleichterter Zugang zum Amateurfunk neue Kommunikationsmöglichkeiten bieten. Aktivitäten in Internetforen und sozialen Netzwerken zeigen jedoch, dass es nach wie vor eine überschaubare, aber rege CB-Funk-Community gibt.


- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN

 

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

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