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Erstes CB-Semiduplex-Relais mit nur einer Sende-/Empfangsantenne
08.09.2012 - 13:42 von 13th2108
Ein interessantes CB-Funk-Relais-Projekt ist kürzlich der Tschechischen Republik und in Deutschland realisiert worden. Nach Angaben der Betreiber handelt es sich dabei um das weltweit erste CB- Semiduplex -Relais, das mit einer gemeinsamen Antenne für den Sende- und Empfangszweig arbeitet.
Entwickler dieses Relais-Projektes ist Reinhard Mader. Reinhard Mader war Gründer und Inhaber der Firma "Mader", deren Funkgeräte in den Anfangszeiten des CB-Funks einen legendären Ruf besaßen. Nach dem Rückgang des CB-Funk-Booms Ende der Achtziger Jahre hatte sich Reinhard Mader in die Tschechische Republik zurückgezogen. Seit einiger Zeit beschäftigt er sich wieder mit CB-Funk und CTCSS-Anwendungen. So entstand sein CB-Funk-Relais-Projekt.
Der erste Prototyp des Relais ging am 26. August 2012 in der Tschechischen Republik in Betrieb. Der Antennenstandort befindet sich auf dem Berg Cerínek in 770 Metern über NN, ca. 112 km südlich von Prag und 85 km von Brünn (Lokator JN79RJ ). Ebenfalls am 26. August 2012 wurde in Deutschland der zweite Prototyp in Betrieb genommen; er befindet sich in Celle (Locator JO52AO ).
Die Relais bestehen aus jeweils zwei miteinander gekoppelten CB-Geräten und einer Antennenweiche. Sie arbeiten auf den CB-Kanälen 41 und 40 (26,565 und 27,405 MHz), die frequenzmäßig am weitesten auseinander liegen. Die notwendige Entkopplung - das größte Problem bei allen Relaisstationen - wurde ohne nennenswerte Empfindlichkeits- und Sendeleistungsverluste mit einer Prokom-Weiche realisiert. Für die Auftastung der Relais ist ein CTCSS-Pilotton (79,7 Hz) erforderlich. Die Sendeleistung der Relais beträgt 3,5 Watt.
Auf der Teilnehmerseite kommen modifizierte Albrecht-Funkgeräte der Reihen AE 6690 und AE 6890 zum Einsatz. Die Modifikation besteht darin, dass in das Funkgeräte-Mikrofon ein Modul eingebaut wird, das beim Betätigen der Sendetaste jeweils entsprechend zwischen den Relais-Kanälen 41 bzw. 40 umschaltet. Diese Modifikation wurde vom Hersteller der Funkgeräte, der Firma Alan Electronics, autorisiert.
Weitere Informationen zu diesem Projekt sind auf der Website der Firma Mader unter www.mader-cbradio.eu zu finden (derzeit nur in tschechischer Sprache, die Seite befindet im Aufbau). Kooperationspartner in Deutschland ist die Firma GSC Electronic-Center in Celle, E-Mail: gsc-celle[at]t-online.de
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Funk News » Stabo: Neue Freisprecheinrichtung für CB-Mobilfunkgeräte |
Stabo: Neue Freisprecheinrichtung für CB-Mobilfunkgeräte
08.09.2012 - 13:40 von 13th2108
Die Firma Stabo Elektronik hat eine neue Freisprecheinrichtung für CB-Mobilfunkgeräte in ihr Sortiment aufgenommen.
Die Freisprecheinrichtung trägt die Bezeichnung "Stabo voxmic 100". Sie besteht aus einer kleinen Schaltbox, die an die Mikrofonbuchse des CB-Funkgeräts angeschlossen wird. Zum Lieferumfang gehört ferner eine kleine Mikrofoneinheit, die durch ein Kabel mit der Schaltbox verbunden ist.
Sobald ein Sprachsignal auf das Mikrofon trifft, schaltet die Box das Funkgerät auf Sendebetrieb. Die Ansprechschwelle für die automatische Umschaltung kann an der Box mit einem Drehregler eingestellt werden. Die Freisprecheinrichtung kann auch auf manuellen Betrieb umgeschaltet werden. In diesem Falle erfolgt die Sende-/Empfangsumschaltung durch einen PTT-Taster auf der Oberseite der Schaltbox.
Die Freisprecheinrichtung "Stabo voxmic 100" kann nach Angaben des Herstellers an die Stabo-Geräte der XM-Reihe 3003, 3003e, 4006e und 5003 sowie die President-Modelle Harry II, Johnson II, Taylor III, Walker, Teddy, Tommy und Truman angeschlossen werden. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers beträgt 29,99 Euro.
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Funk News » CB-Funk-Allgemeinzuteilung mit EU-Recht und TKG unvereinbar? |
CB-Funk-Allgemeinzuteilung mit EU-Recht und TKG unvereinbar?
04.09.2012 - 14:53 von 13th2108
Der auf Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Riedel berichtet im Internet von einem Fall, bei dem sich ein Funkamateur mit einer bemerkenswerten Begründung gegen einen Gebührenbescheid der Bundesnetzagentur gewehrt hat.
Die Vorgeschichte: Die Bundesnetzagentur hatte dem Funkamateur vorgeworfen, er habe im Januar 2011 mit einem CB-Funkgerät auf der Frequenz 27,025 MHz Daueraussendungen durchgeführt. Der Betroffene erhielt daraufhin einen Gebührenbescheid mit der Aufforderung, er solle Gebühren für "einen Messeinsatz und für eine schriftliche Beanstandung" zahlen. Außerdem leitete die Behörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Der Funkamateur erhob gegen den Gebührenbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln. Er begründete die Klage unter anderem damit, dass die CB-Funk-Allgemeinzuteilung mit EU-Gemeinschaftsrecht und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) unvereinbar sei. Daraufhin nahm die Bundesnetzagentur den Gebührenbescheid ohne jede weitere Stellungnahme zurück und stellte das Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Die Meldung von Rechtsanwalt Michael Riedel zu diesem Fall ist auf dessen Homepage unter www.lawfactory.de zu finden.
Aktenzeichen: VG Köln - 25 K 2465/12
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Funk News » BNetzA: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt |
BNetzA: Externe Antennen an PMR446-Geräten grundsätzlich erlaubt
25.08.2012 - 12:13 von 13th2108
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) vertritt die Auffassung, dass die Verwendung externer Antennen an PMR446-Funkgeräten grundsätzlich erlaubt ist. Das geht aus einer Auskunft hervor, die die Behörde dem Fachautor Harald Kuhl erteilt hat.
Harald Kuhl berichtet in der September-Ausgabe der Zeitschrift "Funkamateur", er habe bei der BNetzA angefragt, wie es konkret um die Verwendung externer Antennen an PMR446-Funkgeräten steht.
Die Antwort der Behörde - so Harald Kuhl - sei kurz gewesen: Es ist erlaubt. Allerdings empfiehlt die BNetzA, (Zitat:) "nur herstellerseitig gelieferte Antennen zu verwenden, die integraler Bestandteil der Konformitätserklärung sind. Ansonsten liefert sich der Betreiber der Gefahr eines Verstoßes gegen die Frequenznutzungsbestimmungen aus" (Zitatende).
Offenbar befürchtet die Behörde, dass Betreiber von PMR446-Geräten aus Unkenntnis gewinnbringende externer Antennen verwenden und damit die zulässige äquivalente Strahlungsleistung von 500 Milliwatt ERP überschreiten.
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Funk News » Niederländischer Piratenfunk aus Deutschland... |
Niederländischer Piratenfunk aus Deutschland...
15.08.2012 - 15:10 von 13th2108
Der niederländischen Regulierungsbehörde "Agentschap Telecom" sind nach eigenen Angaben in diesem Jahr ca. 25 Fälle bekanntgeworden, in denen niederländische Rundfunkpiraten von deutschem Boden aus sendeten.
Der Hintergrund dieses "kleinen Grenzverkehrs": Die "Agentschap Telecom" hat seit Dezember 2011 ihre Aktionen gegen Rundfunkpiraten verschärft. Nach Angaben der Behörde wurden dort seitdem 492 Abmahnungen gegen Betreiber von illegalen Rundfunksendern erteilt. In fast allen Fällen stellten die Piraten den Sendebetrieb ein. In einem Fall verhängte die niederländische Behörde ein Bußgeld von 45.000 Euro, weil der Betreiber trotz Abmahnung weiter sendete.
Die verschärften Aktivitäten der niederländischen Funkfahnder hatten zur Folge, dass einige Rundfunkpiraten auf bundesdeutsches Gebiet auswichen und sich damit dem Zugriff der niederländischen Behörde entzogen. Sie bauten ihre Sendeanlagen in Grenznähe auf deutschem Boden auf; das Programm wurde von der niederländischen Seite per Funk oder Internet in die Sender eingespeist. Offenbar erhofften sich die Betreiber, dass die deutschen Behörden nicht so restriktiv wie ihre niederländischen Kollegen reagieren würden.
Doch die "Agentschap Telecom" will dies nicht hinnehmen. Sie hat Kontakt mit der deutschen Bundesnetzagentur aufgenommen. Beide Behörden wollen zusammenarbeiten, um die Standorte solcher Sender ausfindig zu machen und den Sendebetrieb zu unterbinden. In Deutschland wird die Nutzung von Frequenzen ohne behördliche "Frequenzzuteilung" als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
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Funk News » Funk-Kfz-Notrufsystem "eCall" soll ab 2015 Pflicht werden |
Funk-Kfz-Notrufsystem "eCall" soll ab 2015 Pflicht werden
02.08.2012 - 02:16 von 13th2108
Das Europäische Parlament macht Druck: Ab Anfang 2015 sollen neue Pkw verbindlich mit dem Funk-Notrufsystem "eCall" ausgerüstet werden. Eine entsprechende Entschließung hat das Parlament am 3. Juli 2012 in Straßburg verabschiedet.
Vorausgegangen waren jahrelange, wenig erfolgreiche Bemühungen, "eCall" auf freiwilliger Basis einzuführen. Im September 2011 legte die EU-Kommission schließlich eine Empfehlung vor, die eine Einführung von "eCall" bis zum Jahre 2015 vorsah. Die Reaktion war verhalten - nur 18 Mitgliedstaaten reagierten bisher auf diese Empfehlung. Um das Projekt voranzutreiben, hat das EU-Parlament jetzt die Mitgliedstaaten und die Netzbetreiber erneut aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Empfehlung bis zum Jahre 2015 umgesetzt wird. Auch die EU-Kommission wurde aufgefordert, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen, um die Einführung von "eCall" in den EU-Mitgliedsländern bis zum Jahre 2015 sicherzustellen.
"eCall" ist ein Notrufsystem, das bei einem Unfall manuell oder durch Sensoren (z.B. die Sensoren des Airbags) aktiviert wird und eine Verbindung zur Notrufzentrale über die Notrufnummer 112 aufbaut. Dabei übermittelt das System automatisch die Position des Fahrzeugs sowie weitere Daten wie Unfallzeitpunkt, Fahrzeugidentifikation, Fahrtrichtung und Motorart an die Notrufzentrale. Außerdem wird eine Sprachverbindung aufgebaut.
Nach Auffassung des Europäischen Parlaments könnten durch die EU-weite Einführung von "eCall" rund 2500 Leben gerettet und die Verletzungsfolgen um 10 bis 15 Prozent gemindert werden. Bislang seien nur 0,4 Prozent der Fahrzeuge in Europa mit eCall ausgestattet.
Der Gedanke eines Kfz-Notrufsystems ist nicht neu. Bereits im Jahre 1982 hatte die damalige "Bundesanstalt für Straßenwesen" (BASt) ein sog. "Auto-Notruf-System" getestet. Die bundesweite Einführung dieses Systems scheiterte nicht zuletzt an den enormen Kosten: Weil es damals noch keine für die Notruf-Übermittlung geeigneten Mobilfunknetze gab, hätte für das Notruf-System eine eigene bundesweite Funk-Infrastruktur aufgebaut werden müssen. Dies hätte Schätzungen zufolge rd. eine Milliarde D-Mark gekostet.
Eine kostengünstigere Lösung auf Basis des CB-Funks stellte im Jahre 1995 der Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) vor. Nach den Vorstellungen des DAKfCBNF sollten die damals neuen 80-Kanal-CB-Funkgeräte mit einem "Notrufgeber" und einem entsprechenden Auswerter ausgestattet werden. Der Notrufverkehr sollte teilautomatisiert auf der Frequenz 26,955 MHz (CB-Kanal 80) abgewickelt werden. Nach dem Drücken der Mikrofontaste sollte automatisch das Notrufsignal und das Rufzeichen ausgesendet werden. Anschließend sollte neun Minuten lang die Möglichkeit bestehen, Meldungen und Rückfragen zum Notruf in Sprache abzuwickeln. Um Missbrauch auszuschließen, war vorgesehen, die Identifizierung mit Hilfe einer Chipkarte vorzunehmen. Auch die Aussendung der Positionsdaten (z.B. mit Hilfe des damals noch in den Kinderschuhen steckenden GPS) war vorgesehen.
Das damalige Bundesministerium für Post und Telekommunikation lehnte ein derartiges, in die CB-Funkgeräte integriertes Notrufsystem ab. Das Ministerium war der Auffassung, dass ein solches System zu kompliziert sei, zu einer Verteuerung der Geräte führen würde und "nicht dem Interesse der Hauptnutzergruppe" entspräche. Außerdem würde dadurch die "angestrebte europäische Harmonisierung erschwert" werden. Das Ministerium schlug vor, eine Notrufalarmierung mit Hilfe von Zusatzgeräten vorzunehmen, die nicht zulassungspflichtig seien. Die damals in der "Gesellschaft Deutscher CB-Funk-Hersteller" (GDCH) zusammengeschlossenen CB-Hersteller sagten die Entwicklung solcher Zusatzgeräte zu; realisiert wurden solche Geräte jedoch nie.
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