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Funk News » Neu von Alan: Website "cb-funk.de" jetzt mit Infos für Trucker
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Neu von Alan: Website "cb-funk.de" jetzt mit Infos für Trucker
04.07.2015 - 09:28 von 13th2108


Neu von Alan: Website "cb-funk.de" jetzt mit Infos für TruckerNeu von Alan: Website "cb-funk.de" jetzt mit Infos für Trucker

Die Firma Alan Electronics hat die Website www.cb-funk.de wiederbelebt.

Die Domain lag lange Zeit brach; jetzt bietet Alan dort unter dem Motto "Truck'n Talk CB Funk" Informationen speziell für Trucker. Neben allgemeinen Infos zum CB-Funk bietet die Website Wissenswertes über das CB-Baustellen-Warnsystem, über Autohöfe und LKW-Stellplätze, Gefahrengutbeförderung, Maut, Lenkzeiten, Bußgeldkataloge und Autobahnkirchen. Ein Veranstaltungskalender rundet das Informationsangebot ab.


Eine Liste mit Fachhändlern, sortiert nach PLZ-Gebieten, befindet sich noch im Aufbau. Angekündigt sind auch regelmäßige Gewinnspiele, bei denen es Alan-CB-Funkgeräte zu gewinnen gibt.

- wolf -

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

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Funk News » Jubiläum: 40 Jahre CB-Funk in Deutschland
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Jubiläum: 40 Jahre CB-Funk in Deutschland
01.07.2015 - 07:36 von 13th2108


Jubiläum: 40 Jahre CB-Funk in Deutschland

Der CB-Funk feiert in Deutschland am 1. Juli 2015 sein 40-jähriges Bestehen.

Bereits im Jahre 1974 hatte die Konferenz der europäischen Fernmeldeverwaltungen (CEPT) ihren Mitgliedsländern empfohlen, CB-Sprechfunkanlagen - sogenannte "PR27"-Anlagen - im Frequenzbereich 27005 bis 27135 kHz für jedermann freizugeben.

Das damalige "Bundesministerium für Post- und Fernmeldewesen" folgte dieser Empfehlung und gab mit Wirkung vom 1. Juli 1975 erstmals zwölf Sprechfunk-Kanäle im 27-MHz-Bereich für die Benutzung durch die Allgemeinheit frei.


Was heute als selbstverständlich erscheint, war damals eine Sensation, denn zuvor durften Funkgeräte nur von sog. "Bedarfsträgern" wie Behörden, Firmen und Hilfsvereinigungen betrieben werden.

Erlaubt waren "ortsfeste" CB-Funkanlagen (Feststationen) sowie "bewegliche" Anlagen (Mobil- und Handfunkgeräte). Feststationen mussten bei der "Post" angemeldet werden, für den Betrieb erhob die Behörde eine monatliche Gebühr von 15 DM, die zusammen mit der Telefonrechnung eingezogen wurde. Der Betrieb von Mobil- und Handfunkgeräten war anmelde- und gebührenfrei. Es durften nur Geräte benutzt werden, die eine Prüfnummer des damaligen "Fernmeldetechnischen Zentralamtes" (FTZ) trugen. Die höchstzulässige Sendeleistung betrug max. 0,5 Watt Trägerleistung. Als Modulationsart kam zunächst nur AM zum Einsatz, später auch FM.


Die Freigabe des CB-Funks führte zu einem wahren Boom bei Anwendern und Geräteherstellern, der bis Ende der siebziger Jahre anhielt. Es entstanden zahlreiche Funker-Runden und CB-Vereine. Neben den klassischen Herstellern von Sprechfunkanlagen nutzen auch Produzenten von Unterhaltungselektronik wie Grundig, Philips, Blaupunkt u.a. sowie große Versandhäuser wie Quelle und Neckermann die Gunst der Stunde und boten CB-Funkgeräte unter eigenem Label an.


Nach dem Abflauen des Booms Anfang der achtziger Jahre begannen Überlegungen, wie der CB-Funk attraktiver gemacht werden könnte. Das damalige Postministerium wollte die Modulationsart AM mittelfristig auslaufen lassen und genehmigte im Jahre 1981 CB-Geräte mit 22 Kanälen, die ausschließlich in FM genutzt werden durften. Der (verbotene) Betrieb von Feststationen untereinander sollte durch den Einbau einer "Pilottonsperre" unterbunden werden. Dieses Vorhaben scheiterte nach kurzer Zeit, weil sich solche Geräte als nahezu unverkäuflich erwiesen. Der 1982 gegründete CB-Dachverband "Deutscher Arbeitskreis für CB- und Notfunk" (DAKfCBNF), der über gute Kontakte zum Ministerium verfügte, sowie die Gerätehersteller und Behördenvertreter einigten sich schließlich im Jahre 1983 auf einen Kompromiss, der 12 Kanäle AM und 40 Kanäle FM mit Sendeleistungen von 1 bzw. 4 Watt vorsah.


Ende 1993 gab es Gespräche zwischen dem DAKfCBNF und dem Amateurfunk-Verband DARC. Der DAKfCBNF hoffte, Teile des 70cm-Amateurfunkbandes auch für einen CB-Funk nutzen zu können. Die zaghaften Annäherungsversuche endeten im Frühjahr 1994. Der DARC wollte dem Zugang zu Teilen des 70cm-Bandes nur im Rahmen einer Amateurfunk-Einsteigerlizenz zustimmen.

Im Oktober 1994 hielt die Datenübertragung im CB-Funk Einzug: Das inzwischen in "Bundesministerium für Post und Telekommunikation" (BMPT) umbenannte Ministerium gab zunächst zwei, später zehn Kanäle für die Übertragung von Daten frei. Die CB-Funker verwendeten vorwiegend die Betriebsart Packet Radio; es entstanden umfangreiche CB-Datenfunknetze.


Im Jahre 1995 wagte das BMPT einen "nationalen Alleingang": Die Behörde gab für den CB-Funk zusätzlich den Frequenzbereich 26565 bis 26955 kHz (Kanal 41 bis 80) in der Modulationsart FM frei. Weil dieser Frequenzbereich nicht europäisch harmonisiert war, bestimmte das BMPT, dass die neuen Kanäle innerhalb sog. Schutzzonen entlang der Grenzen zu den Nachbarländern (Ausnahme: Tschechien) nicht genutzt werden durften.


Ende 1997 sorgte eine geplante "Rufzeichenpflicht" für Aufregung: Als eine der letzten Amtshandlungen vor seiner Auflösung bestimmte das BMPT, dass bei der Übertragung digitaler Daten im CB-Funk ein von der Behörde oder vom DAKfCBNF zugeteiltes Rufzeichen benutzt werden musste. Dies führte zu erheblichen Protesten bei CB-Funkern. Nur kurze Zeit später, Anfang 1998, nahm die neu gegründete "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" (RegTP) diese Regelung wieder zurück.

Ende Mai 2002 hielt offiziell eine "neue" Modulationsart im deutschen CB-Funk Einzug: Die RegTP gab SSB frei; zunächst befristet auf 12 Kanälen, später (ab Mai 2005) auf 40 Kanälen.


Eine erhebliche bürokratische und finanzielle Erleichterung für die CB-Funker trat am 1. Januar 2003 in Kraft: Die RegTP erteilte für den CB-Funk eine sog. "Allgemeinzuteilung". Damit entfiel weitgehend die "Anmeldepflicht" für solche CB-Funkgeräte, die bisher nur mit Einzel-Frequenzzuteilungen betrieben werden durften. Ebenso entfiel die Pflicht zur Zahlung von jährlichen TKG- und EMVG-Beiträgen für solche Geräte.

Gleichzeitig definierte die Behörde die zulässige Leistung von CB-Funkanlagen neu: Maßgeblich war nicht mehr wie bisher die reale Sendeleistung an der Antennenbuchse des Funkgeräts, sondern die "äquivalente Strahlungsleistung" (ERP) der gesamten Funkanlage, die auch den Gewinn der Antennenanlage einbezieht. Zunächst konnte noch "hilfsweise" an der Antennenbuchse gemessen werden und die ERP-Regelung galt nicht für Richtantennen; später entfielen auch diese Erleichterungen.

Anfang 2008 erlaubte die nunmehr für den Hobbyfunk zuständige "Bundesnetzagentur" (BNetzA) auf bestimmten Kanälen die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über das Internet. Dies führte zur Errichtung von zahlreichen sog. CB-Gateways.

Am 7. Dezember 2011 nahm die BNetzA die vorerst letzte Änderung vor: Sie erhöhte die zulässige Strahlungsleistung für die Modulationsart SSB auf 12 Watt und für AM auf 4 Watt. Damit setzte die Behörde eine Entscheidung der CEPT vom Juni 2011 um. Vorausgegangen waren jahrelange Vorarbeiten in nationalen und internationalen Gremien und die Schaffung einer geänderten CB-Funk-Norm durch das europäische Normungsinstitut ETSI.


Die Anhebung der zulässigen Strahlungsleistung auf 12 Watt für SSB hatte auch Schattenseiten: Dadurch geriet die sog. "Standortbescheinigungspflicht" wieder in den Blickpunkt der CB-Funker. Sie besagt, dass für den Betrieb einer ortsfesten Sendeanlage mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine von der BNetzA ausgestellte kostenpflichtige "Standortbescheinigung" erforderlich ist, in der Personenschutz-Sicherheitsabstände rund um die Antenne festgelegt sind. Diese Regelung besteht im Kern schon seit 1992; sie wurde aber von CB-Funkern wegen der bisher erlaubten niedrigen Sendeleistungen weitgehend ignoriert. Kritiker bemängelten, dass Nutzer eines "Jedermannfunks" nicht zwingend über das Fachwissen verfügen müssen, das zur Berechnung des EIRP-Wertes erforderlich ist. Die BNetzA stellte daraufhin ein Programm zur Berechnung des EIRP-Wertes zum Download bereit.


Die jetzige CB-Funk-Allgemeinzuteilung ist turnusgemäß bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Eine Verlängerung steht außer Frage; ob die BNetzA in diesem Zusammenhang nennenswerte Änderungen vornehmen wird, ist derzeit nicht bekannt. Politische Lobbyarbeit von verbliebenen CB-Funk-Vereinigungen und Interessengruppen ist nicht sichtbar.

Über die aktuelle Zahl der CB-Funker in Deutschland gibt es heute keine belastbaren Angaben. Die letzte "offizielle" Zahl stammt vom 31. Dezember 2002: Damals gab es in Deutschland 164.281 CB-Funk-Einzelfrequenzzuteilungen. Die Nutzerzahlen sind seitdem augenscheinlich stark zurückgegangen, weil Internet und Handy sowie ein erleichterter Zugang zum Amateurfunk neue Kommunikationsmöglichkeiten bieten. Aktivitäten in Internetforen und sozialen Netzwerken zeigen jedoch, dass es nach wie vor eine überschaubare, aber rege CB-Funk-Community gibt.


- wolf -

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

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Funk News » Geänderte CB-Bestimmungen in Tschechien in Kraft getreten
Funk News

Geänderte CB-Bestimmungen in Tschechien in Kraft getreten
22.02.2015 - 20:08 von 13th2108


Geänderte CB-Bestimmungen in Tschechien in Kraft getreten

In der Tschechischen Republik sind am 15. Februar 2015 geänderte CB-Funk-Bestimmungen in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen bestehen darin, dass die bisherigen Verbote für die Verwendung von Sprachverschleierern ("Speech Scramblers") und Transpondern aufgehoben wurden. Entfallen ist auch das bisherige Verbot, dass CB-Funkanlagen weder direkt noch indirekt mit öffentlichen Kommunikationsnetzen verbunden werden dürfen.

Nach Auffassung des in Tschechien lebenden Funkpioniers Reinhard Mader, der gute Kontakte zur tschechischen Fernmeldeverwaltung unterhält, sind damit in der Tschechischen Republik im CB-Funk jetzt u.a. auch Gateway- und Semiduplexbetrieb erlaubt.


Die Tschechische Republik ist nach wie vor das einzige europäische Land, das im CB-Funk die deutschen "nationalen Zusatzkanäle" 41 bis 80 übernommen hat. Ebenso wie in Deutschland dürfen in Tschechien die CB-Kanäle 1 bis 80 in der Modulationsart FM genutzt werden, die Nutzung der Modulationsarten AM und SSB ist nur auf den Kanälen 1 bis 40 erlaubt. Die zulässige Sendeleistung beträgt 4 Watt in den Modulationsarten AM und FM sowie 12 Watt ERP in der Modulationsart SSB.

Richtantennen sind nach wie vor nur dann erlaubt, wenn sie keinen Gewinn in horizontaler Ebene aufweisen.

In der Tschechischen Republik sind bestimmte Kanäle für spezielle Nutzungen vorgesehen:

  • Der Kanal 9 ist für Notrufe reserviert;


  • die Kanäle 10 und 19 sollen bevorzugt für Verkehrsinformationen benutzt werden;

  • die Kanäle 18 und 23 sind für den Betrieb von ferngesteuerten Stationen im "Idle-Modus" vorgesehen;

  • der Kanal 1 soll vorzugsweise als Anrufkanal und der Kanal 80 für Anrufe mit Selektivruf genutzt werden; nach dem Verbindungsaufbau soll auf einen anderen Kanal gewechselt werden.

Eine englische Übersetzung der geänderten tschechischen CB-Funk-Bestimmungen kann im Internet unter
www.funkmagazin.de/docs/cb_czech_2015.pdf
heruntergeladen werden.

- wolf -

 

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Funk News » Bundesnetzagentur mit erweiterten Befugnissen ausgestattet
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Bundesnetzagentur mit erweiterten Befugnissen ausgestattet
26.01.2013 - 01:51 von 13th2108


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat die ihm untergeordnete Bundesnetzagentur (BNetzA) mit erweiterten Befugnissen ausgestattet.

Die BNetzA darf künftig die Höhe und Zahlungsmodalitäten der Frequenznutzungs- und EMVG-Beiträge durch Rechtsverordnung selbst bestimmen. Außerdem außerdem wurde die BNetzA ermächtigt, künftig gebührenpflichtige Tatbestände für bestimmte Amtshandlungen gemäß TKG und deren Höhe per Rechtsverordnung selbst festzulegen. Bisher waren diese Aufgaben dem BMWi vorbehalten.

Die Rechtsverordnungen der BNetzA bedürfen des Einvernehmens mit dem BMWi und dem Bundesministerium der Finanzen.

Die neue Regelung wurde im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 2/2013 veröffentlicht und ist am 24. Januar 2013 in Kraft getreten.

- wolf -



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Funk News » Erhebliche Funkstörungen durch Induktionslampen
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Erhebliche Funkstörungen durch Induktionslampen
26.01.2013 - 01:46 von 13th2108


Über erhebliche Störungen des Kurzwellenbereiches durch sog. Induktionslampen klagt der Funkamateur DH2RL.

Der betroffenen Funkamateur wohnt in der Gemeinde Ergoldsbach in Niederbayern. Die Gemeinde hat testweise einen Teil ihrer Straßenlampen, die bisher mit herkömmlichen Natriumdampflampen bestückt waren, mit Induktionslampen ausgestattet. Sie verspricht sich dadurch eine erhebliche Einsparung der Betriebskosten.

Bei Induktionslampen handelt es sich im Prinzip um Gasentladungslampen, ähnlich wie Leuchtstoffröhren. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass das im Leuchtkörper enthaltene Gas bei Induktionslampen nicht (wie bei Leuchtstoffröhren) durch Elektroden, sondern durch ein hochfrequentes elektromagnetisches Feld angeregt wird. Dieses von Induktionslampen erzeugte HF-Feld kann erhebliche Funkstörungen verursachen.

Bisher wurden Induktionslampen wegen ihrer langen Lebensdauer vorwiegend im Industriebereich an Stellen eingebaut, die nur schwer zu erreichen sind und bei denen ein Austausch des Leuchtmittels mit hohen Kosten verbunden ist.

DH2RL hat die bei ihm aufgetretenen Störungen durch Induktionslampen aufgezeichnet und die Videos im Internetportal Youtube unter www.youtube.com/user/dh2rl eingestellt. Ein Werbevideo eines Herstellers, in dem u.a. die Funktionsweise von Induktionslampen beschrieben wird, ist unter www.youtube.com/watch?v=CCS02MMGPgI zu finden.

Einer Meldung im Forum Hamradioboard zufolge soll der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur bereits tätig geworden sein und Messungen vorgenommen haben. Daraufhin seien einige Lampen ausgetauscht worden, die offenbar die Grenzwerte überschritten hatten. Anscheinend können solche Lampen aber selbst bei Einhaltung der Grenzwerte Störungen mit Feldstärken von "ca. S3 oder höher" erzeugen. Damit - so die angebliche Auskunft des Prüf- und Messdienstes - müsse man "wohl leben".

- wolf -



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Funk News » China-Handys mit "Walkie-Talkie"-Funktion
Funk News

China-Handys mit "Walkie-Talkie"-Funktion
18.01.2013 - 18:29 von 13th2108


Der chinesische
Elektronik-Anbieter
"Runbo" hat auf der
Computermesse "CES" in Las Vegas
drei Handy-Modelle vorgestellt, die
als Besonderheit auch eine "Walkie-Talkie"-Funktion
aufweisen.



Die drei Modelle tragen die
Bezeichnungen X5, X3 und X1. Die Handy-Funktionen entsprechen
denen herkömmlicher Mobiltelefone der Mittelklasse. Das Modell
X5 ist als vollwertiges Smartphone mit einem 4,3-Zoll-Display
ausgestattet, das X3 verfügt über ein kleineres Display und
eine alphanumerische Tastatur und das X1 besitzt normale
Handy-Zifferntasten.



Äußerlich unterscheiden
sich die "Walkie-Talkie-Handys" von herkömmlichen
Geräten durch die relativ große Antenne mit SMA-Anschluss. Im
"Walkie-Talkie"-Modus arbeiteten die Geräte nach
Angaben des Herstellers im Frequenzbereich 400-470 MHz, auf
besonderen Kundenwunsch auch im Bereich 350-370 MHz. CTCSS ist
vorhanden. Weitere Details der "Walkie-Talkie"-Funktion
wie z.B. Sendeleistung, Kanalraster und mögliche
länderspezifische Anpassungen sind zur Zeit nicht bekannt.



Das Modell X5 wird derzeit
auf Internet-Auktionsplattformen für rd. 300 Euro angeboten.



- wolf -



Weiterführende Links:

http://tinyurl.com/androidmag-runbo

http://tinyurl.com/mobilegeeks-runbo

http://tinyurl.com/inside-handy-runbo



 



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