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Funk News » Schweiz: CB-Datenfunk auch in Zukunft nur mit amtlichem Rufzeichen
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Schweiz: CB-Datenfunk auch in Zukunft nur mit amtlichem Rufzeichen
22.12.2012 - 14:45 von 13th2108


In der Schweiz ist auch nach dem Wegfall der "Konzessionspflicht" ab 1. Januar 2013 für den CB-Datenfunk ein amtliches Rufzeichen erforderlich. Das teilte das Schweizer "Bundesamt für Kommunikation" (BAKOM) dem Funkmagazin auf Anfrage mit.

Das BAKOM hatte im November 2012 alle Schweizer CB-Funk-Rufzeicheninhaber angeschrieben und sie auf die neue Rechtslage hingewiesen. Diesem Schreiben zufolge müssen alle Schweizer CB-Funker, denen bereits ein Rufzeichen zugeteilt ist und die dieses Rufzeichen in Zukunft nicht für CB-Datenfunk nutzen möchten, dies dem BAKOM innerhalb eines Monats mitteilen. Die Behörde gehe sonst davon aus, dass der Inhaber das Rufzeichen weiterhin für CB-Datenfunk benutzen will.

Das BAKOM erhebt für jedes Datenfunk-Rufzeichen Gebühren - auch für bereits zugeteilte Rufzeichen, bei denen der Inhaber nicht rechtzeitig auf die Nutzung verzichtet hat. Die Gebühren betragen pro Rufzeichen einmalig 35 Schweizer Franken für die "Zuteilungsverfügung" sowie 25 Schweizer Franken für die Rufzeichenverwaltung - letztere für einen Zeitraum von fünf Jahren.

In Deutschland war eine Rufzeichenpflicht für den CB-Datenfunk im Jahre 1998 gescheitert. Im Dezember 1997 hatte das damals in Auflösung begriffene Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) auf Drängen des Deutschen Arbeitskreises für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) verfügt, dass alle CB-Datenfunkaussendungen ab 1. Januar 1998 mit einem Rufzeichen gekennzeichnet werden mussten. Die Rufzeichen sollten von der Behörde oder vom DAKfCBNF zugeteilt werden. Diese Regelung führte zu erheblichen Protesten bei den CB-Funkern. Bereits nach fünf Monaten, am 27. Mai 1998, hob die neugegründete Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) die Rufzeichenpflicht wieder auf.

- wolf -

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Funk News » Sachsen-Anhalt: Polizei soll Mobilfunk "unterbrechen oder verhindern" dürfen
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Sachsen-Anhalt: Polizei soll Mobilfunk "unterbrechen oder verhindern" dürfen
11.12.2012 - 15:43 von 13th2108



Die Polizei von Sachsen-Anhalt soll künftig das Recht erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen "Kommunikationsverbindungen zu unterbrechen oder zu verhindern". Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die Landesregierung von Sachsen-Anhalt bereits im Juni dieses Jahres beschlossen hatte und der noch vor Jahresende im Landtag verabschiedet werden soll.

Mit dem Gesetzentwurf soll das "Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt" geändert werden. Der Entwurf sieht unter anderem einen neuen Paragrafen 33 vor. Darin heißt es u.a. (Zitat):

"(1) Die Polizei kann von jedem Diensteanbieter (§ 3 Nr. 6 des Telekommunikationsgesetzes) verlangen, Kommunikationsverbindungen zu unterbrechen oder zu verhindern, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist. Die Unterbrechung oder Verhinderung der Kommunikation ist unverzüglich herbeizuführen und für die Dauer der Anordnung aufrechtzuerhalten.

(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 kann die Polizei technische Mittel
einsetzen, um Kommunikationsverbindungen zu unterbrechen oder zu verhindern."

(3) Kommunikationsverbindungen Dritter dürfen unter den Voraussetzungen des
Absatzes 1 nur unterbrochen oder verhindert werden, wenn dies nach den Umständen unvermeidbar ist. Örtlichen Bereich, Zeit und Umfang der Maßnahmen ordnet der Behördenleiter oder ein von ihm Beauftragter an. Die Polizei beantragt unverzüglich eine richterliche Bestätigung über die Fortdauer der Kommunikationsverbindungsunterbrechung oder -verhinderung. Die Anordnung tritt außer Kraft, wenn nicht binnen zwei Tagen vom Richter die Fortdauer der Maßnahme bestätigt wird. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die antragstellende Polizeidienststelle ihren Sitz hat." (...) (Ende des Zitats)

Bemerkenswert ist, dass das "Unterbrechen" oder "Verhindern" von Kommunikationverbindungen auf Anordnung der Polizei zunächst ohne richterlichen Beschluss möglich sein soll. Zwar soll die Polizei anschließend "unverzüglich" eine richterliche Bestätigung beantragen, eine angeordnete Unterbrechung oder "Verhinderung" ist jedoch auch ohne richterliche Bestätigung bis zu zwei Tagen möglich. Unklar ist auch, welche "technischen Mittel" die Polizei einsetzen darf, um derartige Anordnungen durchzusetzen.

Kritiker befürchten, dass die geplante Regelung dazu missbraucht werden kann, um z.B. bei Demonstationen die Kommunikation der Teilnehmer per Handy zu verhindern. Möglicherweise werden derart betroffene Personen künftig auf Kommunikationsmittel ausweichen, die von der Polizei nicht zentral beeinflusst werden können, wie z.B. PMR446, "Freenet" oder CB-Funk.

Der vollständige Wortlaut des Gesetzentwurfs ist im Internet unter www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/6/d1253lge_6.pdf zu finden.

- wolf -

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Funk News » Neu von Stabo: CB-Handfunkgerät "xh 9006e"
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Neu von Stabo: CB-Handfunkgerät "xh 9006e"
19.11.2012 - 13:12 von 13th2108


Die Firma Stabo Elektronik hat ein neues CB-Handfunkgerät mit der Bezeichnung "xh 9006e" auf den Markt gebracht.

Das "xh 9006e" verfügt über die Modulationsarten AM und FM, sechs schaltbare "Ländernormen", Zweikanalüberwachung, automatische Störbegrenzung, schaltbare Sendeleistung, Rogerbeep, Prioritätskanal 9 bzw. 19 und Suchlauf für eine individuell anzulegende Scanliste. Alle wichtigen Parameter werden auf einem beleuchtbaren LC-Display angezeigt.

Das robust anmutende Gerät ist spritzwassergeschützt und wird serienmäßig mit einem 2100-mAh-Lithium-Ionen-Akku ausgeliefert. Zum Lieferumfang gehören außerdem eine Gummiwendelantenne, ein Metall-Gürtelclip und ein Steckerladegerät. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers beträgt 149,99 Euro; die Preise im Funkfachhandel werden erfahrungsgemäß etwas darunter liegen.

Ein baugleiches Gerät wird auch vom Stabo-Mutterunternehmen President Electronics unter der Bezeichnung "Randy II" angeboten.

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Funk News » BMWi legt Entwurf einer neuen "Frequenzverordnung" vor
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BMWi legt Entwurf einer neuen "Frequenzverordnung" vor
27.10.2012 - 11:41 von 13th2108


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 15. Oktober 2012 einen Entwurf einer neuen "Frequenzverordnung" vorgelegt. Der Entwurf wurde nur Interessenvertretungen von Frequenznutzern, sogenannten "betroffenen Kreisen", zugänglich gemacht.

Der Begriff "Frequenzverordnung" ist neu; er wurde mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Mai 2012 eingeführt (das Funkmagazin berichtete). Die bisherige Bezeichnung für die Verordnung lautete "Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung".

Für den Amateurfunk sieht der Verordnungsentwurf folgende Änderungen vor:

Der Frequenzbereich 472 bis 479 kHz wird neben dem Flugnavigationsfunkdienst und dem Mobilen Seefunkdienst nun auch dem Amateurfunkdienst zugewiesen. Im Amateurfunk ist die max. Strahlungsleistung in diesem Frequenzbereich auf max. 1 Watt EIRP begrenzt; Amateurfunkanlagen dürfen keine Störungen im Flugnavigationsfunkdienst erzeugen und genießen keinen Schutz vor Störungen durch diesen Funkdienst.

Der Frequenzbereich 275 bis 3000 GHz wird neben dem Radioastronomiefunkdienst, dem Erderkundungfunkdienst über Satelliten (passiv) und dem Weltraumforschungsfunkdienst (passiv) auch dem Amateurfunkdienst zugewiesen.

Für den CB-Funk ergeben sich aus dem Verordnungsentwurf erwartungsgemäß keine Änderungen. Der Frequenzbereich 26350 bis 27500 Mhz ist mit der "Fußnote 9" versehen, die auch in der bisherigen Verordnung enthalten ist. Diese Fußnote besagt, dass "Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26560 - 27410 kHz (...) für CB-Funkanlagen mitgenutzt werden" können.

Die "betroffenen Kreise" haben bis zum 9. November 2012 die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf beim BMWi einzureichen.

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Funk News » PMR446-Funkgeräte jetzt auch mit AEG-Label...
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PMR446-Funkgeräte jetzt auch mit AEG-Label...
12.10.2012 - 11:03 von 13th2108


Wer hätte das gedacht: Das Logo der alten Traditionsmarke "AEG" prangt jetzt auch auf PMR446-Jedermann-Funkgeräten.

Die Firma AEG war in den sechziger und siebziger Jahren einer der größten Elektrokonzerne der Welt. Nach vielen unternehmerischen Fehlentscheidungen musste das Unternehmen im Jahre 1982 beim Amtsgericht Vergleich anmelden. Anschließend wurde das Unternehmen zerschlagen und die einzelnen Unternehmensteile an verschiedene Interessenten verkauft.

Im Jahre 2012 erwarb die Firma Binatone die Lizenz für die Benutzung der Marke "AEG" für Telekommunikationsgeräte in Europa.

Zur Zeit bietet Binatone drei PMR446-Geräte mit AEG-Label an - die Modelle AEG Voxtel R100, R210 und R300. Die in China produzierten Geräte sind im unteren Preissegment angesiedelt und werden jeweils im Zweierpack verkauft. Die technische Ausstattung dieser Geräte entspricht etwa der Ausstattung anderer Geräte in derselben Preisklasse. Der Straßenpreis liegt derzeit zwischen ca. 35 Euro (R100) und ca. 70 Euro (R300).

Die gleichen Geräte werden unter den Modellbezeichnungen R110, R220 und R330 auch als Sets mit diversem Zubehör angeboten.

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Funk News » Nichts für Elektrosmog-Phobiker: 72 Stunden unter Hochspannung...
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Nichts für Elektrosmog-Phobiker: 72 Stunden unter Hochspannung...
04.10.2012 - 21:51 von wolf


Nichts für Elektrosmog-Phobiker: 72 Stunden unter Hochspannung...

Da dürften sich "Elektrosmog"-Phobikern die Nackenhaare kräuseln: Der amerikanische Aktionskünstler und Illusionist David Blaine will sich in einer spektakulär anmutenden Aktion in New York drei Tage lang einem elektrischen Hochspannungs-"Gewitter" aussetzen.

Der 39-jährige Blaine hat angekündigt, er wolle im New Yorker Hafen 72 Stunden ohne Nahrung auf einer ca. sechs Meter hohen Säule stehen, umgeben von zuckenden Blitzen, die von sieben Tesla-Transformatoren erzeugt werden. Nach Angaben des Veranstalters werden dabei Spannungen von rd. 1 Million Volt erzeugt.

Die Aktion, die am 5. Oktober 2012 beginnt, mag zwar spektakulär aussehen, aber zumindest durch die Hochspannung wird der Künstler nach Ansicht von Fachleuten kaum Schäden davontragen. Er wird durch einen elektrisch leitenden Anzug geschützt, der die elektrischen Entladungen auf seiner Oberfläche ableitet und für den Träger einen sog. "Faradayschen Käfig" bildet.

Ein Risiko besteht eher darin, dass die Atemluft des Künstlers durch die Spannungsentladungen mit schädlichen Mengen von Ozon und Stickoxiden angereichert wird. Aus diesem Grunde wird eine spezielle Lüftungsanlage installiert. Um die Augen vor dem UV-Licht der Blitzentladungen zu schützen, wird der Helm des Künstlers mit einem UV-absorbierenden Filter versehen.

Experimente mit Hochspannung eignen sich - nicht zuletzt wegen der beeindruckenden Blitz-Entladungen - auch gut für populärwissenschaftliche Vorführungen: Im Deutschen Museum in München gibt es seit vielen Jahren eine Hochspannungsanlage, auf der eindruckvoll die Wirkungsweise solcher Hochspannungsentladungen demonstriert wird.

- wolf -

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