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"Randy II": Ein neues CB-Handfunkgerät von President
04.10.2012 - 21:37 von wolf
Die Firma President Electronics hat ein neues CB-Handfunkgerät mit der Bezeichnung "Randy II" angekündigt. Das berichtet der Funkfachhändler Markus Neuner im Internet-Forum "Funkbasis.de"
Das "Randy II" ist ein reines AM/FM-Gerät; SSB ist nicht vorhanden. Das recht kompakte Gerät (12x5,4x3,5 cm ohne Antenne) verfügt über ein LC-Display, auf dem der Arbeitskanal, die Modulationsart, der Ladezustand des Akkus und verschiedene Betriebszustände angezeigt werden. Die Kanalwahl sowie die Einstellung weiterer Parameter erfolgt über vier Funktionstasten, die auf der Frontseite des Gerätes angebracht sind. Zum Lieferumfang gehören ein 7,4-Volt-Lithium-Ionen-Akku mit einer Kapazität von 2100 Milliampere-Stunden, eine 30 cm lange "Gummi"-Antenne mit TNX-Stecker sowie ein Stecker-Ladegerät.
Die Firma President hat bei YouTube unter www.youtube.com/watch?v=MJ1Gj5nAjXc ein (englischsprachiges) Video eingestellt, in dem die Funktionen des Gerätes ausführlich erklärt werden.
Über Liefermöglichkeiten und den Preis des "Randy II" ist zur Zeit (Anfang Oktober 2012) noch nichts bekannt.
Bereits vor mehreren Jahren gab es von President ein Handfunkgerät mit der Modellbezeichnung "Randy". Dieses Gerät wurde damals auch in Deutschland von der President-Tochterfirma Stabo in verschiedenen Versionen unter der Modellreihe "XH90xx" angeboten. Mit dem neuen, jetzt angekündigten Modell "Randy II" haben diese alten Geräte nichts zu tun.
- wolf -
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Funk News » Bundesverfassungsgericht: Rundfunkgebühr für PCs verfassungsgemäß |
Bundesverfassungsgericht: Rundfunkgebühr für PCs verfassungsgemäß
04.10.2012 - 21:34 von wolf
Das Bundesverfassungsgericht vertritt die Auffassung, dass die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs nicht verfassungswidrig ist.
Ein Rechtsanwalt hatte beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben, weil er für einen in seiner Kanzlei befindlichen PC Rundfunkgebühren zahlen soll und sich deshalb in seinen Grundrechten verletzt sieht. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht an.
Zuvor hatte der Anwalt gegen die Gebührenbescheide der GEZ beim Verwaltungsgericht geklagt und dort Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht befand, dass der Anwalt seinen internetfähigen PC nicht zum Empfang von Rundfunksendungen bereithalte und hob die Gebührenbescheide auf.
Gegen dieses Urteil legte die GEZ Berufung ein. Die Berufungsinstanz, das Oberverwaltungsgericht, hob das Urteil auf. Das Oberverwaltungsgericht vertrat die Auffassung, dass der PC des Anwalts sehr wohl ein "Rundfunkempfangsgerät" sei, für das Gebühren gezahlt werden müsse.
Gegen das Urteil des Oberwaltungsgerichts legte der Anwalt Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision zurück. Auch dieses Gericht war der Überzeugung, dass der PC des Anwalts ein gebührenpflichtiges "Rundfunkempfangsgerät" sei und die Gebührenpflicht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.
Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erhob der Anwalt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Er begründete die Beschwerde u.a. damit, dass er durch das Urteil in seinen Grundrechten aus
- Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit)
- Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz)
- Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (Recht auf Informationsfreiheit)
- Art. 12 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (Recht auf freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz)
verletzt worden sei.
Das Bundesverfassungsgericht beschloss am 22. August 2012, die Verfassungsbeschwerde des Anwalts nicht zur Entscheidung anzunehmen. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass der Verfassungsbeschwerde keine "grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt". Die "durch die Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen" seien "bereits durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt". Auch hinsichtlich der "als verletzt bezeichneten Grundrechte" habe die Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg.
Weitere Informationen, auch zu den Entscheidungsgründen, sind in einer Pressemitteilung enthalten, die das Bundesverfassungsgericht im Internet unter www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-070.html veröffentlicht hat. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist unter http://tinyurl.com/1-bvr-199-11 zu finden.
Aktenzeichen: 1 BvR 199/11
- wolf -
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Funk News » Gericht verbietet Werbung für ominöses "Elektrosmog"-Schutz-Produkt |
Gericht verbietet Werbung für ominöses "Elektrosmog"-Schutz-Produkt
01.10.2012 - 12:57 von wolf
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 27. September 2012 die irreführende Werbung für ein ominöses "Elektrosmog"-Schutz-Produkt untersagt.
Ein Verbraucherschutz-Verein hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das esoterische Gesundheitsprodukte verkauft, unter anderem Silikon-Pads zu Preisen von 98 und 198 Euro. Das Unternehmen hatte in seiner Werbung behauptet, dass diese Silikon-Pads vor angeblich schädlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder schützen sollen. Außerdem sollen die Pads die Qualität von Speisen und Getränken verbessern. Diese Eigenschaften sollen durch eine sogenannte "Bionen-Energie" bewirkt werden - einer esoterischen Phantasie-Hypothese, die auf keiner wissenschaftlichen Grundlage beruht.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist diese Werbung irreführend, weil sie "zur Täuschung geeignete Angaben über die Wirkung" der besagten Silikon-Pads enthält. Der "verständige und situationsadäquat aufmerksame Verbraucher gewinne durch diese Werbung den Eindruck, allein durch körpernahes Tragen der Pads könnten die angepriesenen positiven Wirkungen bereits erreicht" werden. Die Werbung - so das Gericht - genüge nicht "den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen seien". Zwar hatte das Unternehmen in Fußnoten zu seinen Werbetexten selbst eingeräumt, dass die Wirkungsweise der Produkte wissenschaftlich nicht anerkannt sei und als nicht bewiesen gelte. Dies war jedoch nach Auffassung des Gerichts "zu wenig konkret und für den umworbenen Adressaten nicht ausreichend nachvollziehbar".
Weitere Infos zu diesem Fall sind im Internet-Rechtsportal Juris unter http://tinyurl.com/juris-silikonpads zu finden.
Aktenzeichen: 4 U 163/12
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Funk News » BNetzA: Uralt-CB-Funk-Zulassungsvorschrift außer Kraft gesetzt |
BNetzA: Uralt-CB-Funk-Zulassungsvorschrift außer Kraft gesetzt
26.09.2012 - 18:58 von wolf
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) räumt offenbar in ihrem Vorschriften-Dschungel auf: Mit Verfügung 61/2012 vom 19. September 2012 hat die Behörde die uralte "Zulassungsvorschrift für CB-Funkgeräte mit zusätzlicher Amplitudenmodulation für den Frequenzbereich 27000 kHz bis 27140 kHz (bis zu 12 Kanälen)" aus dem Jahre 1996 außer Kraft gesetzt.
Die Inhalte dieser Vorschrift waren längst veraltet: Ein Zulassungsverfahren, wie es noch 1996 vorgeschrieben war, gibt es heute nicht mehr. Die Beschränkung auf 12 Kanäle AM wurde bereits im Mai 2005 aufgehoben; heute sind 40 Kanäle AM Standard.
Die BNetzA weist darauf hin, dass die Anforderungen an CB-Funkgeräte inzwischen in der Schnittstellenbeschreibung "SSB LA-NOE 102" beschrieben seien. Doch auch dieses Dokument ist nicht mehr ganz taufrisch - es stammt aus dem Jahre 2004. Die neuen, europäisch harmonisierten Sendeleistungsgrenzen für CB-Funkgeräte (4 Watt AM, 12 Watt SSB) sind darin noch nicht enthalten.
Die Schnittstellenbeschreibung richtet sich an die Hersteller von CB-Funkgeräten; für die Benutzer der Geräte ist sie nicht unmittelbar von Bedeutung.
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Funk News » Franzis-Verlag stellt neue Elektronik-Experimentierbücher vor |
Franzis-Verlag stellt neue Elektronik-Experimentierbücher vor
19.09.2012 - 21:37 von wolf
Der renommierte Franzis-Verlag stellt auf der diesjährigen Frankfurter Buchmesse eine neue Generation von Elektronik-Experimentierbüchern vor. Der Clou dieser Bücher besteht darin, dass alle für die Experimente erforderlichen elektronischen Bauteile bereits im Buchdeckel enthalten sind.
Zunächst sind zwei Titel erschienen: Das Buch "Abenteuer Elektronik" wendet sich an Kinder ab 8 Jahre. Es enthält 18 Bastelprojekte, z.B. ein Solarboot, ein beleuchtetes Raumschiff und ein elektrisches Türschild.
Das zweite Buch mit dem Titel "Das große Retro Radio Baubuch" enthält einen kompletten Radiobausatz incl. Gehäuse. Alle Bauteile und deren Funktion werden leichtverständlich beschrieben. Für den Zusammenbau des Radios ist kein Werkzeug erforderlich.
Verantwortlich für die technischen Fachbücher bei Franzis ist Michael Büge. Älteren CB-Funkern dürfte Michael Büge wohlbekannt sein: Er war bis Ende 2006 im "Verlag für Technik und Handwerk" (vth) tätig und betreute dort u.a. lange Jahre als Chefredakteur die Hobbyfunk-Zeitschriften "funk" und "cb-funk".
Die neuen Franzis-Elektronik-Experimentierbücher werden nach Angaben des Verlags ab Ende Oktober 2012 im Buchhandel erhältlich sein.
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Funk News » Flugsicherung meint: Windräder stören Radar-Überwachung |
Flugsicherung meint: Windräder stören Radar-Überwachung
15.09.2012 - 20:45 von 13th2108
Die Deutsche Flusicherung (DFS) hat sich gegen die Errichtung von weiteren Windkraftanlagen ("Windrädern") in der Nähe von Flughäfen ausgesprochen.
Aktuell geht es um neue Windkraftanlagen im Rhein-Main-Gebiet. Die DFS befürchtet, dass z.B. durch Reflexionen an den sich drehenden Rotorblättern der Windräder die Radarsignale der Flugüberwachungssysteme gestört werden können. Presseberichten zufolge verfügt die DFS über "Hinweise von Piloten über mysteriöse Fehler bei der Navigation". Zu gefährlichen Situationen sei es bisher aber nicht gekommen. Um mögliche Risiken auszuschließen, fordert die DFS, dass in einem Abstand von 15 Kilometern rund um Radaranlagen der Flugsicherung keine Windkrafträder aufgestellt werden sollen. Dies würde auch internationalen Empfehlungen entsprechen.
Das Thema ist nicht neu: Bereits im Jahre 2007 hatte die Deutsche Flugsicherung auf das mögliche Störpotenzial von Windrädern hingewiesen. Die DFS hatte dazu seinerzeit eine Powerpoint-Präsention erstellt, in der diese Störproblematik anschaulich dargestellt wird. Das Dokument trägt den Titel "Störwirkungen von Windenergieanlagen auf Radare der deutschen zivilen Luftfahrt" kann im Internet unter http://tinyurl.com/dfs-windraddoku heruntergeladen werden.
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