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Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben |
28.10.2012 - 11:07 |
Eine Gesetzesergänzung des Bundesinnenministeriums soll Telekommunikationsbetreiber verpflichten,
dynamische IP-Adressen, PIN-Codes oder E-Mail-Passwörter jederzeit an Geheimdienste und Polizei
herauszugeben. Dazu soll der Verdacht auf Bagatellstraftaten ausreichen.
Das Bundesinnenministerium will das Telekommunikationsgesetz (TKG) ergänzen lassen, um
Netzbetreiber zum Übermitteln von IP-Adressen, PIN-Codes und E-Mail-Passwörtern der Nutzer an
staatliche Stellen veranlassen zu können. Rechtsanwalt Jan Mönikes,
dem der - NUR REGISTRIERTE BENUTZER KÖNNEN LINKS SEHEN -, - NUR REGISTRIERTE BENUTZER KÖNNEN LINKS SEHEN - zu dem Ministeriumsentwurf: "Ein neuer Absatz 5 im Paragraf 113 TKG soll eine elektronische Schnittstelle zur Bestandsdatenabfrage einführen.
Und ein neuer Paragraf 100j Strafprozessordnung soll den Anspruch auch auf dynamische IP-Adressen
ausdehnen, die 'zu einem bestimmten Zeitpunkt' zugewiesen waren. (…) Zusätzlich zur bisherigen
manuellen Abfrage sollen die Telekommunikationsunternehmen gezwungen werden, in eine
elektronische Schnittstelle zu investieren, die von zahlreichen Diensten künftig als der 'Quick-Button'
gedrückt werden kann. Ohne richterliche Auskunft oder vorheriger Kontrolle (…) können dann nicht nur
'near time' alle vorhandenen Bestandsdaten im Sinne von 'welchem Kunden gehört eine Rufnummer oder
IP-Adresse?', sondern eben auch PUKs für Handys, Passwörter für die Cloud und viele andere schönen
Sachen ganz leicht, easy und ohne Kontrolle abgefragt werden." Wenn das wirklich so käme, so Mönikes,
dann könnte sich dies noch deutlich schlimmer auswirken, als eine begrenzte Umsetzung der Richtlinie
zur Vorratsdatenspeicherung. Ob das Bundeskabinett den Entwurf am 25. Oktober 2012 verabschiedet hat,
ist unklar. Die Piratenpartei erklärte: "Damit wird die Identität von Internetnutzern für Behörden wie
Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Militärischen Abschirmdienst, Bundesverfassungsschutz,
Bundespolizei und Zollfahndung teilweise ohne richterlichen Beschluss zugänglich.
Mit diesem Schritt würde das im Grundgesetz verankerte Fernmeldegeheimnis eingeschränkt.
" Patrick Breyer, Mitglied der Piratenfraktion im Landtag Schleswig-Holstein, sagte: "
Wenn dieser Entwurf so verabschiedet wird, wird die private Kommunikation im Internet
noch stärker überwacht werden, als dies ohnehin bereits geschieht.
Der Verdacht von Bagatellstraftaten soll genügen, um ohne richterliche Anordnung Internetnutzer zu identifizieren.
Das ist schlicht ein Unding."
Auch Geheimdienste und BKA könnten dann privaten Internetnutzern ohne größere Einschränkungen hinterherschnüffeln.
Quelle: © 1997—2012 Golem.de. Alle Rechte vorbehalten.
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