Die Bundesnetzagentur (BnetzA) gestattet ab 21. Dezember 2016 im Rahmen einer Duldung Amateurfunkbetrieb im 60-Meter-Band im Frequenzbereich 5351,5 bis 5366,5 kHz auf sekundärer Basis. Der Frequenzbereich darf nur von Inhabern der Amateurfunk-Zeugnisklasse A genutzt werden. Die max. zulässige Strahlungsleistung beträgt 15 Watt EIRP; die Bandbreite einer Aussendung darf 2,7 kHz nicht überschreiten. Die Behörde setzt damit einen Beschluss der ITU-Weltfunkkonferenz 2015 um. Die Duldung erfolgt im Vorgriff auf eine spätere entsprechende Änderung der Frequenzverordnung und der Amateurfunkverordnung.
Der Wortlaut der Duldung kann als Amtsblatt-Mitteilung 1699/2016 im Internet unter http://is.gd/Gunhb3 heruntergeladen werden.
Darüber hinaus wurde die Duldung zur Nutzung des 6-Meter-Bandes , die Ende 2016 ausgelaufen wäre, bis zum 31. Dezember 2017 verlängert .